RechtsanwAi??ltin Dr. Elke Scheibeler berichtet A?ber die 2013 beschlossene Gesetzesreform und hieraus folgende Chancen und Risiken fA?r A?berschuldete Personen.

BildEines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten DrA?cker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur VerkA?rzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der StAi??rkung der GlAi??ubigerrechte. Es verbessert die Situation von insolventen Verbrauchern, aber auch von insolventen Einzelunternehmern, indem diese schneller wieder ihre Schulden los werden.
Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann gemAi??AY des neuen Gesetzes auf fA?nf Jahre verkA?rzt werden, wenn der Schuldner bis dahin die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt hat, Ai?? 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO n.F. Bisher betrAi??gt die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sechs Jahre. Nach bereits drei Jahren wird aufgrund der GesetzesAi??nderung wieder schuldenfrei, wer die Kosten des Verfahrens zuzA?glich einer Quote von 35 % fA?r die GlAi??ubiger aufbringen kann. Die VerkA?rzung des Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahrens tritt jedoch erst in Kraft fA?r Insolvenzverfahren, die ab dem 01.07.2014 beantragt werden. Die VerkA?rzung auf drei Jahre bei einer Quote von 35 % ist zudem mit Vorsicht zu genieAYen, da die Kosten des Insolvenzverfahrens steigen, je mehr Masse auf dem Insolvenzanderkonto ist. Von etwaigen Einzahlungen von dritter Seite schneidet sich also der Insolvenzverwalter im sprichwAi??rtlichen Sinne erst einmal ein dickes StA?ck ab. In einem Regelinsolvenzverfahren, also bei einem (ggf. auch ehemals) selbstAi??ndig TAi??tigen, erhAi??lt er von den ersten EUR 25.000,00, die auf dem Anderkonto verbleiben, 40 % zuzA?glich Auslagen und Umsatzsteuer. Aufgrund der GesetzesAi??nderung wird dies dann auch fA?r Verbraucherinsolvenzverfahren gelten, aktuell ist die VergA?tung noch geringer. Es ist also gut mAi??glich, dass selbst dann, wenn auf dem Anderkonto 50 % des als Insolvenzforderung angemeldeten Betrags eingezahlt sind, die Quote nach Abzug der Kosten unter 35 % liegt. Wenn fA?r einen solchen Fall das Geld von dritter Seite bereit gestellt, muss genau gerechnet werden. Ggf. ist ein Insolvenzplan die einfachere Variante, der ab dem 01.07.2014 auch in Verbraucherinsolvenzverfahren vorgelegt werden kann, und zwar auch bei bereits zuvor beantragten und erAi??ffneten Insolvenzverfahren.
Da ich davon ausgehe, dass viele Schuldner wenigstens die Kosten des Verfahrens erwirtschaften werden kAi??nnen, empfehle ich bei aktuellen Beratungen meinen Mandanten meist bis Juli 2014 mit dem Insolvenzantrag zu warten. Hinzu kommt, dass bei Verbraucherinsolvenzen auch in Zukunft ein sog. auAYergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unternommen werden muss. Die GlAi??ubiger mA?ssen angeschrieben und ihnen ein Vergleich unterbreitet werden muss, der erfahrungsgemAi??AY aber nie zustande kommt, da alle zustimmen mA?ssen. Erst danach kann der Insolvenzantrag eingereicht werden. Wenn die Schulden dann noch Ai??lter sind, dauert es auch eine Weile, die Ansprechpartner fA?r alle Forderungen wieder zu finden, da diese oft verkauft werden, ehemals beauftragte Anwaltskanzleien nicht mehr existieren, usw. Bei einer Verbraucherinsolvenz dauert es also aufgrund dieser notwendigen Prozedur ohnehin A?blicherweise zwei bis drei Monate vom Auftragseingang in meiner Kanzlei bis zur Einreichung des Antrags bei Gericht, so dass es dann Sinn macht, gleich bis 2014 zu warten.
Andererseits sehe ich die Gefahr, dass die Gerichte per 01.07.2014 stark A?berlastet sind und die Verfahren dann sehr schleppend bearbeiten werden, weil vermutlich viele so denken wie ich. Wenn also jemand einen guten A?berblick A?ber seine Schulden hat und die Schuldenbereinigung schnell durchgefA?hrt werden kAi??nnte, halte ich es fA?r durchaus empfehlenswert, den Insolvenzantrag noch 2013 einzureichen, um dann bei Gericht und im InsolvenzbA?ro von der sprichwAi??rtlichen “Ruhe vor dem Sturm”zu profitieren und einen geregelteren Ablauf zu haben. In FAi??llen, in denen die Schuldner unter den Zwangsvollstreckungen leiden, ist es sinnvoll, bereits aus emotionalen GrA?nden den Insolvenzantrag kurzfristig zu stellen, da VollstreckungsmaAYnahmen wAi??hrend des Insolvenzverfahrens nicht mAi??glich sind.
In manchen FAi??llen ist es auch aus juristischer Sicht zu empfehlen, den Insolvenzantrag noch vor dem 01.07.2014 zu stellen. Ai?? 302 InsO in der zukA?nftigen Fassung wird nAi??mlich weitere Forderung von der Restschuldbefreiung ausnehmen. Aktuell sind dort genannt:
Forderungen aus vorsAi??tzlicher unerlaubter Handlung, solange diese entsprechend angemeldet wurden. ErfahrungsgemAi??AY geht es meist um folgende Delikte: Betrug, Ai?? 263 StGB, oder das Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Ai?? 266 a StGB.Weiter sind bereits heute von der Restschuldbefreiung ausgenommen Forderungen aus Geldstrafen und gleichgestellten Verbindlichkeiten sowie aus zinslosen Darlehen, die zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewAi??hrt wurden. Solche Forderungen bleiben also bereits nach aktuellem Recht nach der Restschuldbefreiung bestehen und mA?ssen trotz Insolvenz spAi??ter bezahlt werden. Nach dem 01.07.2014 kommen noch hinzu:
Forderungen aus vorsAi??tzlich pflichtwidrig nicht gewAi??hrtem Unterhalt und aus einem SteuerschuldverhAi??ltnis, sofern der Schuldner in Zusammenhang damit nach den Ai??Ai?? 370, 373 oder Ai?? 374 der Abgabenordnung rechtskrAi??ftig verurteilt wurde. Insbesondere jemand mit Steuerschulden ist also ggf. gut beraten, den Insolvenzantrag noch am 30.06.2014 einzureichen und die lAi??ngere Dauer des Insolvenzverfahrens im Gegenzug fA?r die Befreiung von seinen Steuerschulden zu akzeptieren. prednisone 10 pack instructions, prednisone 10 pack instructions, prednisone 10 pack instructions, prednisone 10 pack instructions, prednisone 10 pack instructions, prednisone 10 pack instructions.
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Ich bin RechtsanwAi??ltin und FachanwAi??ltin fA?r Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte AnwAi??ltin gearbeitet habe, grA?ndete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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