Private Videoaufnahmen kAi??nnen unter UmstAi??nden im Zivilprozess als Beweismittel dienen.

BildGRP Rainer RechtsanwAi??lte Steuerberater, KAi??ln, Berlin, Bonn, Bremen, DA?sseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, MA?nchen, NA?rnberg und Stuttgart www.grprainer.com fA?hren aus: Mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 343 C 4445/13) hat das Amtsgericht (AG) MA?nchen entschieden, dass private Videoaufnahmen unter UmstAi??nden im Zivilprozess als Beweismittel dienen kAi??nnen. In der BegrA?ndung des noch nicht rechtskrAi??ftigen Urteils, fA?hrte das AG aus, dass es bei der Frage, ob das privat aufgezeichnete Video als Beweismittel im Zivilprozess eingesetzt werden dA?rfe, im Wesentlichen auf die Interessen der Parteien ankomme. FA?r die Beurteilung mA?sse eine AbwAi??gung der widerstreitenden Interessen vorgenommen werden. Habe die Videoaufzeichnung im Zeitpunkt der Aufzeichnung lediglich privaten Interessen gedient und sei mit den Aufnahmen kein bestimmter Zweck verfolgt worden, soll eine Verwertung zulAi??ssig sein.

Sei das Video durch Zufall aufgezeichnet worden, sei dieses nicht verboten. Ein solches Video sei vergleichbar mit Urlaubsfotos, auf denen zufAi??llig andere Personen in das Bild geraten. Dies kAi??nne jedem passieren und sei auch jedem bewusst. Solche Fotos sollen sozial anerkannt und insbesondere nicht verboten sein. Die zufAi??llig getroffenen Personen, die mit dem Ersteller einer solchen Fotos in keiner Beziehung stA?nden, blieben anonym, sodass auch eine Rechtsverletzung nicht vorliege. Eine BeeintrAi??chtigung der Grundrechte soll insbesondere nur dann in Betracht kommen, wenn ein solches Bild gegen den Willen des Abgebildeten verAi??ffentlicht werden wA?rde.

Im Gebrauch des Videos vor Gericht mA?sse zwar eine VerAi??ffentlichung gesehen werden, allerdings habe sich die Interessenlage zwischen den Beteiligten geAi??ndert. Ein Beweissicherungsinteresse werde von der Rechtsprechung beispielsweise schon fA?r Fotos, welche von einem Unfallbetroffenen nach dem Unfall zur Beweissicherung gemacht werden, anerkannt. Nach Auffassung des Gerichts dA?rfe weder der Zeitpunkt der Beweissicherung, d.h. vor oder nach dem Unfall, noch das Ziel der Fotos bzw. Aufzeichnungen, als Beweismittel oder eben nicht, einen Unterschied in der ZulAi??ssigkeit zur Verwertung machen.

Die ProzessfA?hrung ist ein umfangreiches und hAi??ufig schwer durchschaubares Thema. Es gilt Fristen und GrundsAi??tze des Prozessrechts zu beachten, was unter UmstAi??nden fA?r einen Laien Schwierigkeiten darstellen kann.

RechtsanwAi??lte kAi??nnen bei der ProzessfA?hrung helfen, insbesondere unter UmstAi??nden alternative LAi??sungswege aufzeigen, jedenfalls aber dabei, AnsprA?che durchzusetzen. alli amsterdam

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