Unter UmstAi??nden erfolgt keine Anrechnung oder BerA?cksichtigung der im Ausland erhobenen Erbschaftssteuer auf das KapitalvermAi??gen eines inlAi??ndischen Erblassers.

BildGRP Rainer RechtsanwAi??lte Steuerberater, KAi??ln, Berlin, Bonn, Bremen, DA?sseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, MA?nchen, NA?rnberg und Stuttgart www.grprainer.com real brand name viagra fA?hren aus: Erhebt ein auslAi??ndischer Staat die Erbschaftssteuer auf den Erwerb von KapitalvermAi??gen, welches der inlAi??ndische Erblasser in diesem Staat angelegt hat, so erfolgt keine Anrechnung auf die deutsche Erbschaftssteuer oder eine BerA?cksichtigung als Nachlassverbindlichkeit, wenn zwischen dem auslAi??ndischen Staat und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht.

Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in FortfA?hrung eines Urteils des EuropAi??ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12.02.2009 (Az.: C 67/08) am 19.06.2013 (Az.: II R 10/12). Sollte die Doppelbesteuerung zu einer A?bermAi??AYigen, konfiskatorischen Steuerbelastung fA?hren, kAi??nnten jedoch laut BFH BilligkeitsmaAYnahmen geboten sein.

Bei dem vom BFH entschiedenen Fall setzte sich der Nachlass der Erblasserin vor allem aus in Deutschland und in Spanien belegenem KapitalvermAi??gen zusammen. Die KlAi??gerin und Alleinerbin, sowie die Erblasserin waren beide im Inland steuerpflichtig. Vorliegend erhoben sowohl Spanien als auch Deutschland die Erbschaftssteuer auf das KapitalvermAi??gen. Eine Anrechnung der in Spanien gezahlten Erbschaftssteuer erfolgte in Deutschland nicht.
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Der BFH legte dem EuGH die Frage vor, ob die Doppelbelastung der KlAi??gerin, die sich mangels einer AnrechnungsmAi??glichkeit ergibt, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoAYen wA?rde. Hier verneinte der EuGH einen VerstoAY gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die beiden betroffenen Staaten hAi??tten die Befugnis zur Besteuerung der Erbschaft zulAi??ssig ausgeA?bt. sodass den beiden Staaten eine gewisse Autonomie zustA?nde. Vorbehaltlich der Beachtung des Gemeinschaftsrechts und aufgrund dieser Autonomie bestA?nde daher keine Verpflichtung das eigene Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen anderer Mitgliedsstaaten anzupassen und auf diese Weise eine etwaige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Das Steuerrecht ist ein komplexes Thema, insbesondere im Hinblick auf etwaige Doppelbesteuerungen und die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Ein im Steuerrecht tAi??tiger Rechtsanwalt kann helfen, Rechtsfragen zu beantworten.

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